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Fragen zum Wechsel des Gasversorgers

1. Wie finde ich einen neuen Gasversorger/Gasanbieter?
Unser Vergleichsrechner für Gastarife zeigt Ihnen Alternativen zu Ihrem jetzigen Gasversorger.
Sie benötigen dazu lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Verbrauch (in Kwh).
Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Jahresrechnung vom Gasversorger.

2. Was muss ich erledigen um meinen Gasanbieter zu wechseln?
Wenn Sie sich für einen neuen Gasversorger entschieden haben, müssen Sie lediglich das Antragsformular Ihres Wunsch-Gasanbieters handschriftlich oder direkt online ausfüllen.

Neben Ihren persönlichen Daten benötigt der neue Gasversorger noch diese Angaben:

* die Zählernummer (befindet auf Ihrem Gaszähler und auf der Jahresabrechnung)
* Ihren bisherigen Gasversorger
* den aktuellen Zählerstand
* Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Gasversorger
* teilweise Ihre Bankverbindung

Die weiteren Formalitäten, die Abmeldung beim alten Versorger, die Anmeldung beim Netzbetreiber, erledigt komplett Ihr neuer Gasanbieter.
Der Gasanbieterwechsels dauert in etwa sechs bis acht Wochen.

3. Wann kann ich meinen Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Haushalt, der einen eigenen Liefervertrag mit einem Gasversorger hat, auch seinen Gasversorger wechseln.
Haushalte, bei denen die Energiekosten über den Vermieter abgerechnet werden, können den Gasversorger nicht wechseln.
Bei einem Anbieterwechsel müssen die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages mit dem aktuellen Gasversorger beachtet werden. Verträge über die Grundversorgung haben in der Regel eine Laufzeit von nur einem Monat – sie können also jederzeit gekündigt werden. Wenn Sie eine längere Vertragslaufzeit vereinbart haben, dann müssen Sie das Ende der Laufzeit abwarten und fristgerecht einen neuen Antrag stellen.
Bei einer Preiserhöhung haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Laufzeit.

4. Was ändert sich bei einem Gasanbieterwechsel?
Ein Anbieterwechsel geschieht völlig unbemerkt und es verändert sich nichts. Lediglich die Rechung bekommen von Ihrem neuen Versorger und Sie zahlen an diesen auch die monatlichen Abschläge.
An Ihrem Zähler oder den Gasleitungen sind keine technische Veränderungen notwendig. Beides verbleibt im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber bleibt auch weiterhin Ihr Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme mit Zähler oder Gasleitung.

5. Was ist ein Netzbetreiber -  was ist der Gasversorger?
Dem Netzbetreiber gehört das Gasnetz. Er ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des Betriebs, für Wartung, Reparatur und Pflege des Rohrsystem. Zusätzlich ist er der Ansprechpartner bei Störungen.
Der Gasversorger ist ein Unternehmen, welches das Erdgas in das vorhandene Netz einspeist und dem Verbraucher damit im Haushalt zur Verfügung stellt. An den Gasversorger werden auch die monatlichen Abschläge gezahlt.
Netzbetreiber und Gasversorger können identisch sein, ist dies nicht der Fall, dann muss der Gasversorger an den Netzbetreiber Netzentgelte (Nutzungsentgelte für das Rohrnetz) zahlen.

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