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Zusatzbeitrag Deutsche BKK

Der Vergleich der Gesetzlichen Krankenkassen kann sich durchaus lohnen!
Die nächste Gesetzliche Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag.
In einer Pressemitteilung vom 01.02.2010 teilt die Deutsche BKK Folgendes mit:
Der Verwaltungsrat der DEUTSCHEN BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,- Euro beschlossen. Der Zusatzbeitrag gilt ab dem 1. Februar 2010 und wird erstmals zum 20.03.2010 fällig.
Laut Deutsche BKK ist der Zusatzbeitrag ist nötig, um die Qualität und das breite Leistungsspektrum der Krankenkasse zu erhalten. Wenn Sie bereit sind diesen Zusatzbeitrag zu zahlen, haben Sie auch hier ein Sonderkündungsrecht, welches Sie bis spätestens zum 20.03.2010 wahrnehmen müssen.
Auch hier kann sich ein Wechsel der Gesetzlichen Krankenkassen lohnen.
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