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Kunden können Kredite künftig leichter kündigen

Ratenkredite können bald leichter abgelöst werden.
Hierfür gibt es eine neue EU-Richtlinie, die ab Juni 2010 in Kraft tritt.
Ab 11. Juni 2010 entfällt die Kündigungsfrist für Ratenkredite.
Der Kreditnehmer kann seinen Kredit dann vom ersten Tag an ganz oder teilweise kündigen.
Die Bank kann aber weiterhin eine Gebühr für die Aufhebung des Kreditvertrages verlangen.
Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beträgt ein Prozent der Rückzahlungssumme.
Falls die Laufzeit des Kredites weniger als 12 Monate beträgt, wären lediglich Bankgebühren von 0,5 Prozent fällig.
Das Umschuldung von Krediten wird ebenfalls einfacher
Kreditnehmern wird die Umschuldung zu einem preiswerteren Kredit erleichtert.
Die Abgabe von 1% für die Ablösung sollte der Kreditnehmer aber bei seiner Umschuldung berücksichtigen.
Die neue Richtlinie gilt nicht für Grundstückseigentümer mit einer Hypothek und für vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge.

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