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Fragen zum Stromanbieterwechsel

1. Stromverbrauch feststellen
Vor dem Stromversorger Wechsel sollten Sie wissen, wie hoch ihr derzeitiger Stromverbrauch ist.
Mit Ihrem aktuellen Stromverbrauch können Sie dann den günstigsten Stromanbieter finden.
Tipp: Ihren jährliche Stromverbrauch finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Wenn Sie ihre letzte Stromrechnung nicht zur Hand haben, können Sie von folgenden Durchschnittswerten ausgehen – natürlich sind dies lediglich Richtwerte, die variieren können:
* Singlehaushalt ca. 2.000 kWh/Jahr
* Paar ca. 3.500 kWh/Jahr
* Familie ca. 5.000 kWh/Jahr
* Familie Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh/Jahr

2. Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Finden Sie zunächst mit unserem Strom Vergleichsrechner den günstigsten Stromversorger und Stromtarif.
In der Regel kann man den Anbieterwechsel komplett online erledigen.
Man sich die Unterlagen aber auch am PC ausdrucken und dann per Post einreichen.
Ihr neuer Stromversorger erledigt nun alle notwendigen Formalitäten für den Versorgerwechsel.
Der Wechsel ist für Sie kostenlos, dauert zwischen vier und acht Wochen und ist risikolos für Sie.
Bitte beachten Sie:
Es dürfen keine offenen Rechnungen oder ein langfristiger Vertrag beim bisherigen Stromversorger vorliegen, ansonsten kann der Wechsel verweigert werden!

3. Muß ich beim Wechsel des Stromversorgers einen Stromausfall befürchten?
Nein. Der lokale Stromversorger ist per Gesetz dazu verpflichtet, alle Haushalte ständig zu versorgen, auch wenn der lokale Stromanbieter nicht mehr Vertragspartner ist.
Der Versorger darf also den Strom nicht einfach abstellen, wenn Sie als Verbraucher kündigen.
Der Ablauf:
Auch nach dem Anbieterwechsel kommt der Strom weiterhin vom lokalen Stromversorger. Der neue Stromlieferant speist lediglich die von Ihnen und anderen Kunden benötigte Strommenge in das allgemeine Stromnetz ein.
Der lokale Stromversorger erhält dafür dann eine Durchleitungsgebühr für den Transport bis in Ihren Haushalt.

4.Was passiert, wenn mein neuer Stromlieferant insolvent wird?
In diesem Fall können Sie jederzeit mit einem neuen Vertrag zu Ihrem lokalen Stromlieferanten zurückwechseln, hierfür besteht eine gesetzliche Versorgungspflicht!

5. Was muß ich beim Umzug beachten?
Bereits mit dem ersten Stromverbrauch in Ihrer neuen Wohnung oder Haus, haben Sie automatisch einen Vertrag mit dem lokalen Stromversorger geschlossen, diesen können Sie jedoch kurzfristig wieder kündigen.
Daher sollten Sie sich bei einem Umzug frühzeitig, am Besten ca. vier bis acht Wochen vor dem Umzug um einen günstigen Stromversorger kümmern.

5. Kann ich plötzlich ohne Strom dastehen?
Nein. Wenn der neue Stromanbieter die Stromlieferung einstellen sollte, beispielsweise im Insolvenzfall, ist ihr örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung wieder zu übernehmen.
Wenn Sie dem neuen Stromversorger eine Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrages erteilen, brauchen Sie sich um eine lückenlose Stromversorgung keine Gedanken zu machen. Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn Sie wegen einer Preiserhöhung Ihres Stromversorgers von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
In dem Fall sollten Sie vorsorglich beim alten Versorger einen Antrag auf Weiterbelieferung bis zur Umstellung stellen.

6. An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Bei Störungen ist immer der Netzbetreiber zuständig. Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Er ist dann zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.

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